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Vereinshaftpflichtversicherung Vergleich & Kosten

Die Vereinshaftpflichtversicherung auf einen Blick

Eine Vereinshaftpflichtversicherung für alle aktiven Vereine ist sinnvoll, da hierüber für registrierte Mitglieder, Vereinsvorstände, Mitarbeiter und Arbeitnehmer Versicherungsschutz besteht. In der Regel ist ein Verein für alle Unfälle sowie für Personenschäden oder Sachschäden verantwortlich, die er selbst verursacht und an denen er beteiligt ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Dritte Schadensersatz verlangen, der an die finanzielle Existenz des Vereins geht. Um seine Existenz und die seiner Mitglieder sicherzustellen, deckt die Vereinshaftpflichtversicherung die unterschiedlichsten Schäden ab.

Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung ist die Versicherungssumme / Deckungssumme ein wichtiger Faktor in der Haftpflichtversicherung. Insbesondere sollte die Versicherungssumme / Deckungssumme für Personenschäden nicht zu niedrig angesetzt werden.

Ist der Abschluss der Vereinshaftpflichtversicherung Pflicht?

Bei einem größeren oder ausschließlich sportlichen und eingetragenen Verein besteht Versicherungspflicht, da die Möglichkeit von Verletzungen oder Behinderungen nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Sportveranstaltungen, bei denen der Verein automatisch die Verantwortung für fremde Personen hat.

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt auch das Schmerzensgeld ab. Wenn Sie oder ein Mitglied des Vereins gesundheitliche Schäden erlitten haben, sind diese versichert und man hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies gilt auch bei Dritten.

Wieso ist eine Haftpflichtversicherung für Vereine wichtig?

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung für Vereine zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht, wenn Sie oder vom Vorstand ernannte Mitglieder im Namen des Vereins reisen und Sachschäden oder Personenschäden verursachen, selbst wenn es sich um eine gemeinnützige Tätigkeit handelt. Mit der Haftpflichtversicherung für Vereine schützt der Vereinsvorstand den Verein vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Diese besondere Haftpflichtversicherung prüft nicht nur Ansprüche, sondern zahlt auch berechtigte Ansprüche und lehnt Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht ab. Die Haftpflichtversicherung des Vereins hat somit eine passive Rechtsschutz- und Verteidigungsfunktion.

Da es sich in der Regel um unvorhergesehene Schäden handelt, die durch Unvorsichtigkeit, Unwissenheit oder Fahrlässigkeit entstehen und deren Höhe nicht bestimmt werden kann, ist die Haftpflichtversicherung für Vereine eine absolute Verpflichtung für alle Vereine und Verbände. Zusätzliche Haftungsrisiken sind bei Haus- und Grundbesitz zu berücksichtigen.

Alle öffentlichen Veranstaltungen und die Teilnahme der Vereinsmitglieder an Arbeitsgruppen (Messegelände, Ausflüge, Dorffeste, Straßenfeste, Mai-Feiern usw.) werden separat in Rechnung gestellt. Für Veranstaltungen gibt es eine gesonderte Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung. Die in einigen Bundesländern bestehende Versicherung der ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder ist kein Ersatz für eine Vereinshaftpflicht.

Wie ist man als Ehrenamtlicher versichert?

Sind Vereine, ihre Verwaltungsräte und Vorstände und ihre Mitglieder nicht staatlich geschützt? ("Ehrenamtsversicherung")

Nein. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (in der Regel in Form einer Haftpflichtversicherung), gilt NICHT für Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder, sondern nur für "sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten". Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrem älteren Nachbarn, Einkäufe zu tätigen. Aber es hat nichts mit der Arbeit des Vereins zu tun. Vereine sind separate juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand sind für Ihren Verein verantwortlich.

WAS DECKT DIE VEREINSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN

Personenschäden

Personenschäden sind zumeist ein Horrorszenario und mit hohen Kosten verbunden. Eine Vereinshaftpflichtversicherung deckt diese Art von Schäden zuverlässig ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können.

Unser partner für die Vereinshaftpflicht

Mit unserem Partner Unternehmen von Versicherungsvergleich bieten wir einen persönlichen und direkten Kontakt zum Vergleich einer Vereinshaftpflicht an. Unter folgendem Link kann direkt ein Vergleichsangebot angefragt werden: Vereinshaftpflichtversicherung 

Ein Beitrags-Beispiel für diverse Vereine kann auf www.vereinsversicherung.de eingesehen werden!

Bei weiteren Fragen können die Kollegen mit Kompetenz zur Seite stehen.

Versicherte Leistungen und Risiken in einer Vereinshaftpflicht

  1. 1
    Personenschäden / Körperverletzungen
  2. 2
    Versicherungssumme / Deckungssumme für Personenschäden / Körperverletzungen (wir empfehlen mindestens 2 Millionen Euro!)
  3. 3
    Sachschäden
  4. 4
    Versicherungssumme / Deckungssumme für Sachschäden (wir empfehlen mindestens 1 Millionen Euro!)
  5. 5
    Unechte Vermögensschäden (Vermögensschaden, der in der Folge eines Personenschadens oder Sachschadens entstanden oder solchen Schäden zuzuordnen ist)
  6. 6
    Versicherungssumme / Deckungssumme für unechte Vermögensschäden (wir empfehlen mindestens 50.000 Euro!)
  7. 7
    Prüfung von Ansprüchen
  8. 8
    Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
  9. 9
    Prozesskostenübernahme bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
  10. 10
    Bezahlung von begründeten Ansprüchen

Wahlweise weitere Zusatzleistungen und Risiken in einer Vereinshaftpflicht

  1. 1
    Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 2 Millionen Euro für Personenschäden / Körperverletzungen
  2. 2
    Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 1 Million Euro für Sachschäden
  3. 3
    Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 50.000 Euro für unechte Vermögensschäden
  4. 4
    Mit oder ohne Selbstbeteiligung
  5. 5
    Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  6. 6
    Abhandenkommen und Beschädigung von Sachen der Vereinsmitglieder und Besucher
  7. 7
    Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie
  8. 8
    Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten (Schlüsselverlust)
  9. 9
    Teilnahme an Ausstellungen und Messen
  10. 10
    Teilnahme an Ausstellungen und Messen mit dem Verkauf von selbst erzeugten und fremden Produkten auf Märkten
  11. 11
    Umwelthaftpflicht-Regress-Risiko
  12. 12
    Umwelthaftpflicht-Abscheider
  13. 13
    Abvermietung von Wohnungen oder Ladenlokalen an Dritte mit und ohne Begrenzung des Mietwertes
  14. 14
    Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen
  15. 15
    D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, also Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung), also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die man für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt

Welche Leistungen und Risiken sind insbesondere in einer Vereinshaftpflicht ausgeschlossen?

  1. 1
    Echte Vermögensschäden (Vermögensschaden, bei dem weder eine Person noch eine Sache verletzt wird, der also aufgrund einer falschen Beratung oder aufgrund eines Programmierfehlers entstanden ist)
  2. 2
    Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen (zum Beispiel Gaufeste und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen, Schützenfeste, Umzüge, Konzerte, Tanzveranstaltungen, Messen, etc.)
  3. 3
    Tribünenbau
  4. 4
    Abbrennen von Feuerwerk
  5. 5
    Unterhaltung von Eisbahnen und Rodelbahnen
  6. 6
    Veranstaltung von Skikursen, Skiausflügen und Skirennen
  7. 7
    Grob fahrlässig verursachte Schäden

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Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Die Kosten der Vereinshaftpflicht müssen individuell für jeden Verein berechnet werden.

Daten und Informationen, die Ihre Vereinshaftpflicht beim Vertragsabschluss benötigt

1. Beginn der Versicherung

2. Dauer der Versicherung

3. Anzahl der Vereinsvorstände, arbeitenden Personen / Angestellten / Mitarbeiter und Mitglieder

4. Daten Ihres Vereins, also zum Beispiel Tätigkeit und Vereinsaktivitäten

5. Datum der Gründung

6. Zahlweise

Beispiele für Schäden in der Vereinshaftpflicht

Es wird versäumt, die neuen Vereinsmitglieder rechtzeitig beim Verband zu melden. Deshalb bestand für diese beim Schützenfest noch kein Unfall­versicherungsschutz. Die neuen Mitglieder verletzen sich beim Schützenfest. Die Kosten, die dadurch entstehen, sind in der Vereinshaftpflicht abgedeckt und der Schadenfall wird von ihr bezahlt.

Anträge für staatliche Zuschüsse werden vom Schatzmeister eines Tierschutzvereins nicht rechtzeitig versendet. Diese treffen daher erst nach Ablauf der Antragsfrist bei der Behörde ein. Dem Verein entgehen Fördergelder von 1.000 Euro. Die Vereinshaftpflicht des Tier­schutzvereins übernimmt den finanziellen Schadenfall.

Bei einer Festveranstaltung hat ein Gerät einen Feueralarm ausgelöst, der ein Fehlalarm war. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.109,00 Euro und werden von der Vereinshaftpflicht bezahlt.

Beim Fußballturnier fliegt ein Ball auf ein parkendes Auto. Der Inhaber macht Reparaturkosten von 2.367 Euro geltend, die die Vereinshaftpflicht des Sportvereins übernimmt.

Beim Weihnachtssingen eines Chores bediente ein Helfer die unter Starkstrom stehende Kabelzugführung für die Musikinstrumente und Verstärkeranlage falsch, sodass die Instrumente und die Verstärkeranlage beschädigt wurden. Der Verein haftet dafür und die Musiker des Chores machen Sachschäden von 3.625 Euro geltend, die die Vereinshaftpflicht bezahlt.

Beispiel: Haftpflicht für einen Schützenverein

Welche Vereinshaftpflichtversicherung eignet sich für einen Schützenverein? Die meisten Schützenvereine benötigen eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch die Vereinsaktivitäten verursacht werden. Eine weitere Versicherung, die für Schützenvereine häufig sinnvoll ist, ist eine Rechtsschutzversicherung. Diese versichert die Kosten für juristische Beratung und Vertretung im Falle von Streitigkeiten. Auch erscheint es ratsam, eine Unfallversicherung für den Schützenverein abzuschließen, um die Kosten für medizinische Behandlungen von Verletzungen zu übernehmen, die bei den Vereinsaktivitäten entstanden sind.


Die Haftpflicht für Sportschützen ist eine sehr wichtige Absicherung, die nicht unterschätzt werden sollte. Denn nicht selten kommt es zu Unfällen, bei denen Personen oder Sachschäden entstehen. Mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist man auf der sicheren Seite und kann sich im Schadensfall auf die Versicherung verlassen. Die Haftpflicht für Sportschützen sichert nicht nur den Verein ab, sondern schützt auch die Mitglieder vor finanziellen Schäden.

Was für Versicherungen braucht ein Verein zusätzlich?

Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung ist in allen Branchen genauso sinnvoll und eine extrem wichtige Versicherung, denn sie schützt vor den finanziellen Verlusten, wenn das Inventar durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Stürme oder Hagel beschädigt oder zerstört werden. Diese Versicherung erstattet dann im Schadenfall die Kosten für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände.

Rechtsschutzversicherung

Wenn es Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit gibt, sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung vor den Rechtskosten wie zum Beispiel Gerichtskosten, Prozesskosten und den Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall geschützt. Durch einen Mediator ist ebenso im Bedarfsfall eine schnelle Schlichtung möglich. Daher ist ein Rechtsschutz sinnvoll.

Cyberversicherung gegen Datenschutzverletzungen

Der Betrieb eines Vereins kann auch noch ein weiteres, zusätzliches Risiko, bergen, gerade auch online. Themen wie der korrekte Umgang mit vertraulichen Mitgliederinformationen und der Datenschutz für sichere Online-Zahlungen sind äußerst wichtig. Bei Datenfehlern oder einer Vernachlässigung der Datensicherheit ist ein moderner Schutz durch eine Cyberversicherung auf jeden Fall notwendig.

Gewerbeimmobilien-Rechtsschutzversicherung / Vereinsimmobilien- Rechtsschutzversicherung

Wichtig für Vereine und Verbände sowohl als Mieter und sowohl als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie. Sie sollten versichert sein.

Vereinsunfallversicherung

Die Vereinsunfallversicherung für aktive Vereinsmitglieder umfasst Unfälle, die Vereinsmitglieder während Ihrer Tätigkeit im Verein betreffen. Bei Sportvereinen sind Unfälle während der Ausübung des Sports ebenfalls versichert.


Die Vereinsunfallversicherung deckt Unfälle ab, an denen Mitglieder während der Übungsstunden und Proben des Clubs, Vereinstreffen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen, sowie relevante Feste und Wettbewerbe, an denen sie im Namen des Vereins teilnehmen.

Unfälle auf Direktreisen zu und von Vereinsveranstaltungen können ebenfalls mitversichert sein.

Wenn ein Geschädigter gesetzliche Unfallversicherungsleistungen erhält, muss er diese auf die Vereinsunfallversicherung anrechnen, denn im Schadensfall werden die vereinbarten Leistungen vollständig ausgezahlt. Private Unfallversicherungen können ebenfalls für Einzelpersonen recht günstig sein. Die Beitragsbasis ist das Alter des Versicherungsnehmers, die Versicherungssumme, die Dauer der Versicherung und ebenso zusätzliche Einschlüsse.

Vereinshaftpflicht: Jetzt bei uns vergleichen

Sie sehen also, dass Sie eine Vereinsversicherung bei einem Versicherer abschließen sollten, um gegen die finanziellen Risiken bei der Vereinstätigkeit bestens gewappnet zu sein. Denn Fehler entstehen manchmal schneller, als einem lieb ist. Also sollten Sie dagegen einen Versicherungsschutz mit einer Vereinsversicherung bei einem Versicherer haben.

Ihre Vereinsversicherung können SIe ganz einfach online bei uns vergleichen und abschließen.


Das Vergleichsportal auf unserer Internetseite wird von ProvenExpert mit mehr als 260 Bewertungen mit einer Bewertung von 5,00 von 5 empfohlen. Es zeichnet sich durch eine hervorragende Beratungsfähigkeiten und darüber hinaus ebenso durch Kundenbindung und erfolgreiche Aufträge aus.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie dort ebenfalls weitere Informationen über die notwendigen Vereinsversicherungen, die Haftpflicht für Ihre Vereinstätigkeit im Allgemeinen, die Kosten für Ihre Absicherung, die Haftung bei Ihren Tätigkeiten und den Versicherungsschutz.

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